Grundstücke
Reallast
Eine Reallast verpflichtet den Grundstückseigentümer zu wiederkehrenden Leistungen an einen Berechtigten und wird im Grundbuch eingetragen.
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Nicht jede Immobilienfrage lässt sich mit einem Lexikon beantworten. Achim Weyel hilft Ihnen gerne bei der Einordnung Ihrer persönlichen Situation.
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