Recht & Verträge
Auflassung
Die Auflassung ist die gesetzlich erforderliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück auf den Käufer übergehen soll.
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Nicht jede Immobilienfrage lässt sich mit einem Lexikon beantworten. Achim Weyel hilft Ihnen gerne bei der Einordnung Ihrer persönlichen Situation.
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