Weyel-Immobilien
Immobilienlexikon

Recht & Verträge

Auflassung

Die Auflassung ist die gesetzlich erforderliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück auf den Käufer übergehen soll.

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Nicht jede Immobilienfrage lässt sich mit einem Lexikon beantworten. Achim Weyel hilft Ihnen gerne bei der Einordnung Ihrer persönlichen Situation.

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