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5. August 2026

Neue KfW-Förderung: Für wen sich der Heizungstausch jetzt stärker lohnt

Seit dem 21. Juli 2026 können Eigentümer wieder Zuschüsse für eine klimafreundliche Heizung beantragen. Die reformierte Förderung entlastet vor allem Haushalte mit niedrigen Einkommen und Familien. Für viele andere Antragsteller fällt der Zuschuss dagegen geringer aus als bisher.

Nach einer kurzen Umstellungspause hat die Förderbank KfW ihr Antragsportal für den Heizungstausch wieder geöffnet. Seit Dienstag, dem 21. Juli 2026, gelten neue Bedingungen. Die Grundförderung bleibt zwar bestehen, doch bei Einkommensgrenzen, Bonuszahlungen und förderfähigen Kosten hat die Bundesregierung nachjustiert.

Das Ergebnis ist eine stärkere soziale Staffelung: Eigentümer mit niedrigen Einkommen können künftig mehr Geld erhalten. Familien profitieren von höheren Einkommensgrenzen. Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen, Vermieter sowie Käufer bestimmter Wärmepumpen müssen dagegen teilweise mit geringeren Zuschüssen rechnen.

Deutlich verändert wurde der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer. Entscheidend ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts.

Neu ist ein Familienzuschlag. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro. Die Zahl der Kinder spielt dabei keine Rolle.

Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus beantragen, wenn sie eine noch funktionierende, aber klimaschädliche Heizung ersetzen. Erfasst werden insbesondere Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen. Gas- und Biomasseheizungen müssen grundsätzlich seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sein.

Quelle: BVFI24-Blog