PKV Spezialist Markus Müller
Immobilienlexikon

Vermietung

Betriebskostenabrechnung

Mit der Betriebskostenabrechnung rechnet der Vermieter umlagefähige Betriebskosten gegenüber dem Mieter für einen bestimmten Abrechnungszeitraum ab.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Noch Fragen zu Ihrer Immobilie?

Nicht jede Immobilienfrage lässt sich mit einem Lexikon beantworten. Markus Müller hilft Ihnen gerne bei der Einordnung Ihrer persönlichen Situation.

Experten fragen