Vermietung
Eigenbedarf
Eigenbedarf bezeichnet den Wunsch eines Vermieters, eine vermietete Wohnung unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen selbst oder für bestimmte nahestehende Personen zu nutzen.
Vermietung
Eigenbedarf bezeichnet den Wunsch eines Vermieters, eine vermietete Wohnung unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen selbst oder für bestimmte nahestehende Personen zu nutzen.