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Immobilienlexikon

Wohnungseigentum

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass einzelne Wohnungen oder andere Räume eines Gebäudes baulich voneinander getrennt und eigenständig nutzbar sind. Sie wird insbesondere bei der Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum benötigt.

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