Vermietung
Eigenbedarf
Eigenbedarf bezeichnet den Wunsch eines Vermieters, eine vermietete Wohnung unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen selbst oder für bestimmte nahestehende Personen zu nutzen.
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Nicht jede Immobilienfrage lässt sich mit einem Lexikon beantworten. Juergen Engelberth hilft Ihnen gerne bei der Einordnung Ihrer persönlichen Situation.
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