bvfi
Alle Beiträge

27. August 2026

Bundestag verabschiedet neues Gebäudemodernisierungsgesetz

Zur Unterstützung dieses Umstiegs wird ab 2028 zusätzlich eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote eingeführt. Dadurch soll der Ausbau und die Verfügbarkeit erneuerbarer Brennstoffe gefördert werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, die neuen Regelungen im Jahr 2030 zu überprüfen und ihre Wirkung auf den Klimaschutz im Gebäudesektor zu bewerten.

Auch für Mieter und Vermieter ergeben sich Änderungen. Ab 2028 müssen Vermieter sich zur Hälfte an den Netzentgelten sowie an den CO₂-Kosten beteiligen. Ab 2029 gilt diese hälftige Kostenaufteilung zusätzlich für die Mehrkosten klimafreundlicher Brennstoffe. Damit sollen Mieter vor steigenden Heizkosten geschützt werden. Im Gegenzug werden die staatlichen Förderprogramme für den Heizungsaustausch angepasst und teilweise reduziert.

Die Bundesregierung bezeichnet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz als technologieoffenen Ansatz, der Investitionen erleichtern und Eigentümern mehr Planungssicherheit geben soll. Umweltverbände und Teile der Opposition kritisieren dagegen, dass die Lockerung der bisherigen Vorgaben die Klimaziele erschweren könnte und ausreichend klimaneutrale Brennstoffe künftig möglicherweise nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Fotos ki-generiert

Quelle: BVFI24-Blog