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15. Mai 2026

DIN EN 81-76: Ein Meilenstein für barrierefreie Evakuierung im Brandfall

Über viele Jahre galt im Brandfall eine klare Regel: Aufzüge dürfen nicht benutzt werden – stattdessen sind Treppen zu nutzen. Für viele Menschen war diese Vorgabe jedoch kaum praktikabel. Ältere Personen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität konnten Treppen oft nicht eigenständig bewältigen und waren im Ernstfall auf externe Hilfe angewiesen. Eine standardisierte, verlässliche Lösung fehlte bislang.

Mit der Einführung der DIN EN 81-76 im Januar 2026 hat sich diese Situation grundlegend verändert. Die neue europäische Norm legt erstmals verbindlich fest, unter welchen Voraussetzungen Aufzüge im Brandfall gezielt zur Evakuierung eingesetzt werden dürfen. Damit entsteht ein wichtiger Fortschritt für die Sicherheit und Inklusion in Gebäuden.

Klare Anforderungen für mehr Sicherheit

Die Norm definiert konkrete technische und bauliche Anforderungen an sogenannte Evakuierungsaufzüge. Dazu gehören unter anderem:

Tragfähigkeit: Je nach Gebäudeklasse sind Aufzüge mit mindestens 630 kg (Klasse A) oder 1.000 kg (Klasse B) auszulegen.

Notstromversorgung: Auch bei Stromausfall muss der Betrieb gewährleistet sein.

Rauchschutz: Spezielle, rauchdichte Vorräume sorgen dafür, dass Personen sicher in den Aufzug gelangen können.

Fremdrettungsmöglichkeiten: Eine Deckenluke ermöglicht im Notfall zusätzliche Rettungsmaßnahmen.

Darüber hinaus sieht die Norm verschiedene Betriebsarten vor, die je nach Gebäude und Nutzung kombiniert werden können: automatischer Betrieb, Steuerung über eine Leitstelle oder Bedienung durch geschultes Personal vor Ort.

Ganzheitliche Planung erforderlich

Für Projektentwickler, Architekten und Betreiber bedeutet die DIN EN 81-76 einen Paradigmenwechsel. Evakuierungsaufzüge sind kein isoliertes Bauteil, sondern Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts. Brandschutz, Gebäudetechnik und Infrastruktur müssen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden, um eine reibungslose Funktion im Ernstfall zu gewährleisten.

Dabei ergänzt der Evakuierungsaufzug das Treppenhaus als zweiten Rettungsweg – insbesondere für Personen, die auf barrierefreie Lösungen angewiesen sind.

Chancen für Bestandsgebäude

Auch Eigentümer bestehender Immobilien sollten sich mit der neuen Norm auseinandersetzen. Die DIN EN 81-76 schafft erstmals eine klare Grundlage, um Nachrüstungen zu prüfen und umzusetzen. Gerade im Hinblick auf demografische Entwicklungen und steigende Anforderungen an Barrierefreiheit kann dies ein entscheidender Mehrwert für Gebäude sein.

Quelle: BVFI24-Blog