Wohndetail Immobilien GmbH
Alle Beiträge

28. Juli 2026

Grundsatzurteil zur Grundsteuer: Klagen erfolglos

Der Bundesfinanzhof hat die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt. Damit bleibt die neue Berechnungsmethode weiterhin gültig – auch wenn zahlreiche Eigentümer seit der Reform deutlich höhere Grundsteuerbeträge zahlen müssen. Teilweise wirken sich diese Mehrkosten auch auf Mieter aus, da die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt werden kann.

Nach Ansicht des höchsten deutschen Finanzgerichts verstößt das baden-württembergische Modell weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Landesverfassung. Mehrere Grundstückseigentümer hatten gegen die Regelung geklagt, weil ihre Steuerlast seit Einführung der Reform spürbar gestiegen ist.

In Baden-Württemberg orientiert sich die Berechnung der Grundsteuer ausschließlich an der Größe des Grundstücks sowie am jeweiligen Bodenrichtwert. Der Wert der Gebäude selbst spielt dabei keine Rolle. Kritiker sehen darin Nachteile, insbesondere für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern auf größeren Grundstücken. Zudem wird die Genauigkeit der Bodenrichtwerte immer wieder infrage gestellt.

Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Berechnungsmethode im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Über ähnliche Klagen gegen die Grundsteuermodelle anderer Bundesländer ist bislang noch nicht abschließend entschieden worden.

Quelle: BVFI24-Blog