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28. August 2025

Steuerliche Aspekte beim Immobilienverkauf: Was Makler wissen – und ansprechen sollten

Beim Verkauf einer Immobilie stehen häufig Preisvorstellungen und Vermarktungsstrategien im Vordergrund. Gleichzeitig rücken auch steuerliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus von Eigentümern – insbesondere bei der Frage, ob ein Verkauf steuerfrei möglich ist.

Für Makler bedeutet das: Ein grundlegendes Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen kann den Beratungsprozess sinnvoll ergänzen. Es ersetzt keine steuerliche Beratung, hilft aber dabei, relevante Themen frühzeitig zu erkennen und anzusprechen.

Die Spekulationsfrist: 10 Jahre – oder doch weniger?

Grundsätzlich gilt: Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist steuerfrei, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich ist das Datum der notariellen Kaufvertragsunterzeichnung.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahmeregelung: Wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde , ist ein steuerfreier Verkauf auch vor Ablauf der Zehnjahresfrist möglich. Dabei genügt bereits eine Nutzung über wenige Tage im jeweiligen Kalenderjahr.

Hinweis: Als „eigene Wohnzwecke“ gelten nur die Nutzung durch den Eigentümer selbst oder durch Kinder mit Kindergeldanspruch. Die Nutzung durch andere Familienangehörige oder erwachsene Kinder ohne Kindergeldanspruch erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Makler, die diesen Unterschied kennen, können Eigentümer frühzeitig auf steuerlich relevante Fristen und Konstellationen hinweisen – etwa bei geplanten Eigennutzungen oder kurzfristigen Verkaufsüberlegungen.

Besonderheiten bei Erbschaft, Schenkung und Mischnutzung

Auch in Fällen von Erbschaft oder Schenkung gelten steuerlich besondere Regeln: Die Spekulationsfrist beginnt in diesen Fällen nicht neu, sondern knüpft an den Zeitpunkt an, zu dem der Erblasser oder Schenker die Immobilie ursprünglich erworben hat. Zudem wird geprüft, ob der Erblasser die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Eine steuerfreie Veräußerung durch die Erben kann daher auch ohne eigene Nutzung möglich sein.

Bei Immobilien mit teilweiser Vermietung – etwa Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung – wird unterschieden: Der eigengenutzte Teil kann steuerfrei veräußert werden, während für den vermieteten Teil eine Steuerpflicht bestehen kann, sofern die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Makler sollten in solchen Fällen darauf achten, die Nutzungsstruktur zu erfassen und auf mögliche steuerliche Unterscheidungen hinzuweisen.

Gewerblicher Grundstückshandel: Die Drei-Objekt-Grenze

Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft , kann nach Einschätzung der Finanzverwaltung als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden. Die Folge: Die Veräußerungsgewinne unterliegen nicht mehr nur der Einkommensteuer, sondern auch der Gewerbesteuer. Außerdem entfallen bestimmte steuerliche Vergünstigungen für Privatverkäufe.

Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die verkauften Objekte zuvor langfristig vermietet oder selbst genutzt wurden – in diesen Fällen liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor.

Ein Hinweis auf diese sogenannte Drei-Objekt-Grenze kann Eigentümer vor ungewollten steuerlichen Konsequenzen bewahren – insbesondere dann, wenn sie mehrere Immobilien im Bestand haben oder kürzlich verkauft haben.

Zeitpunkt und Gewinnhöhe: Wann trotzdem Steuerfreiheit besteht

Der Verkaufszeitpunkt spielt eine zentrale Rolle: Wird eine Immobilie kurz vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkauft, fällt der gesamte Gewinn unter die Spekulationsbesteuerung – auch wenn nur wenige Tage fehlen. Nach Ablauf der Frist ist der gleiche Gewinn vollständig steuerfrei.

Zudem gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG). Liegt der Gewinn aus dem Verkauf unterhalb dieser Grenze, fällt keine Steuer an. Wird die Grenze überschritten, ist hingegen der gesamte Gewinn steuerpflichtig – es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.

Diese Details können insbesondere bei geringeren Gewinnen oder Verkauf von Teilflächen eine Rolle spielen.

Steuerliches Grundlagenwissen schafft Mehrwert

Makler sind keine Steuerberater – sollten aber die wesentlichen steuerlichen Rahmenbedingungen rund um den Immobilienverkauf kennen. Wer relevante Aspekte wie Nutzungsarten, Fristen, Veräußerungsgewinne und besondere Konstellationen im Blick hat, kann Eigentümern frühzeitig Orientierung geben und sie auf Klärungsbedarf aufmerksam machen.

Das schafft Transparenz, vermeidet spätere Überraschungen – und kann im Beratungsprozess ein echter Mehrwert sein.

Quelle: BVFI24-Blog