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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf grundsätzlich, dass der Eigentumsumschreibung aus Sicht der Grunderwerbsteuer nichts mehr entgegensteht.
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Noch Fragen zu Ihrer Immobilie?
Nicht jede Immobilienfrage lässt sich mit einem Lexikon beantworten. Beate Keßler hilft Ihnen gerne bei der Einordnung Ihrer persönlichen Situation.
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