Grundstücke
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht erlaubt es, auf einem Grundstück ein Gebäude zu besitzen oder zu errichten, obwohl das Grundstück einer anderen Person gehört.
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Nicht jede Immobilienfrage lässt sich mit einem Lexikon beantworten. Beate Keßler hilft Ihnen gerne bei der Einordnung Ihrer persönlichen Situation.
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