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11. August 2026

Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Auswahl beim Heizungstausch

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heizung. Das Gesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und tritt seit dem 29. Juli 2026 schrittweise in Kraft. Ziel bleibt ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045.

Mehr Technologieoffenheit bei Heizungen

Eine wichtige Änderung ist der Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Neben Wärmepumpen, Biomasse- und Hybridanlagen sind damit grundsätzlich auch moderne Gas- und Ölheizungen möglich. Zudem werden die Einsatzmöglichkeiten elektrischer Direktheizungen erweitert.

Für neue fossile Heizungen gelten jedoch weiterhin Anforderungen. Ab 2029 soll über die sogenannte Bio-Treppe ein schrittweise steigender Anteil klimafreundlicher Energieträger vorgeschrieben werden. Dazu können beispielsweise Biomethan, erneuerbare Brennstoffe oder Wasserstoff gehören.

Weitere Anforderungen ab 2027

Ab Januar 2027 kommen zusätzliche Vorgaben im Zuge der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD hinzu. Sie betreffen unter anderem Nichtwohngebäude, Solaranlagen, Energieausweise und die Ökobilanz von Neubauten. Ab 2030 sollen Neubauten grundsätzlich dem Standard eines Nullemissionsgebäudes entsprechen.

Welche Heizung passt zum Gebäude?

Die größere Technologieoffenheit bedeutet nicht, dass jedes Heizsystem für jedes Haus sinnvoll ist. Entscheidend sind unter anderem Gebäudezustand, Wärmebedarf, vorhandene Infrastruktur sowie Investitions- und laufende Energiekosten.

Wärmepumpen können in vielen Fällen eine langfristig attraktive Lösung sein. Je nach Gebäude kommen auch Hybridheizungen, Biomasseanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz infrage.

Bei neuen Öl- und Gasheizungen sollten Eigentümer besonders die langfristigen Kosten berücksichtigen. Klimafreundlichere Brennstoffe wie Biomethan, Bio-Heizöl oder Wasserstoff sind derzeit nur eingeschränkt verfügbar und können zusätzliche Kosten verursachen. Gleichzeitig kann ein steigender CO₂-Preis das Heizen mit fossilen Energieträgern verteuern.

Vor einer Heizungsmodernisierung lohnt sich deshalb eine individuelle Betrachtung des Gebäudes. Nicht allein die Anschaffungskosten, sondern auch Energiepreise, Fördermöglichkeiten und die langfristige Verfügbarkeit der jeweiligen Energieträger sollten in die Entscheidung einfließen.

Quelle: BVFI24-Blog