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5. August 2026

Wechsel zur privaten Krankenversicherung geplant?

Seit der jüngsten Gesundheitsreform denken wieder mehr Verbraucherinnen und Verbraucher über einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) nach. Wer diesen Schritt plant, sollte sich beeilen: 2027 wird die Versicherungspflichtgrenze außerplanmäßig und zusätzlich zur normalen jährlichen Anpassung um 3.600 Euro angehoben und der Zugang zur PKV damit spürbar erschwert.

Für Angestellte liegt die Grenze, ab der ein Wechsel möglich ist, im Jahr 2026 bei 77.400 Euro brutto. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können zu Beginn ihrer Tätigkeit unabhängig vom Einkommen privat versichert sein.

Kündigung der GKV bis zum 30. September 2026

Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss fristgerecht erfolgen: für dieses Jahr endet diese Frist am 30. September. "Wer die Vorteile der privaten Krankenversicherung in Zukunft genießen möchte, sollte jetzt handeln", sagt Antje Jabbour von der HUK-COBURG Krankenversicherung. Sie empfiehlt, parallel zur Kündigung der GKV, auch zügig einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung zu stellen, damit der Wechsel fristgerecht klappt.

Wechseln oder bleiben?

Der Wechsel sollte wohl überlegt sein. Denn: Eine Rückkehr von der PKV in die GKV ist deutlich schwieriger und gelingt in der Regel nur, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt. Eine private Krankenversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie Ihren individuellen Ansprüchen an den Gesundheitsschutz entspricht. Um zu klären, ob ein Wechsel für Sie und Ihre Familie vorteilhaft ist, empfiehlt sich ein persönlicher Beratungstermin.

Quelle: HUK-COBURG Versicherungsgruppe - presseportal.de/pm/7239/6327048 (ots)

Quelle: BVFI24-Blog