bk:office+immo e.K.
Alle Beiträge

16. Juni 2026

Pflicht zum Widerrufsbutton auf der Webseite ab dem 19. Juni 2026

Ab dem 19. Juni 2026 tritt die neue gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons für Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr (gem. § 356a BGB) in Kraft.

Was bedeutet das für Immobilienmakler und wer ist betroffen?

Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons betrifft Immobilienmaklerunternehmen, soweit über ihre Website, über Immobilienportale oder digitale Exposé-Systeme widerrufbare Fernabsatzverträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden können.

Die Pflicht könnte bereits dann bestehen, wenn Sie als Immobilienmakler die Anforderung von Besichtigungen, Informationen und oder Exposés von Immobilien anbieten, die eine Außencourtage enthalten. Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, wann bei typischen Immobilienmaklerprozessen über Exposé-Anforderungen tatsächlich bereits ein Fernabsatz-Maklervertrag zustande kommt. Hierzu wird es voraussichtlich erst durch spätere Rechtsprechung mehr Klarheit geben.

Was sollten Sie jetzt wie tun, um das Ganze technisch umzusetzen?

1) Es muss eine gut lesbare und leicht zugängliche Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung, auf der Webseite bereitgestellt werden.

2) Der Button muss zu einer Eingabemaske führen, auf der der Verbraucher Angaben zur Identifikation machen kann. Dort muss dann ein finaler Bestätigungsbutton mit der Aufschrift „Widerruf bestätigen“ platziert sein.

3) Der Eingang des Widerrufs muss dem Verbraucher sofort elektronisch, z. B. per automatisierter E-Mail bestätigt werden.

TIPP 1:

Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf Ihren Software- oder Website-Anbieter, da viele Maklersysteme und CRMs bereits automatisierte Lösungen oder Plugins für diese gesetzliche Vorgabe bereitstellen.

TIPP 2:

Ergänzen Sie Ihre aktuelle Widerrufsbelehrung um den Hinweis, wo auf Ihrer Webseite der Widerruf elektronisch erfolgen kann und dass der Widerruf dann umgehend per E-Mail bestätigt wird.

RECHTLICHER HAFTUNGSAUSSSCHLUSS:

Dieser Praxishinweis dient ausschließlich der allgemeinen Information unserer Mitglieder über die aktuelle Gesetzeslage. Er stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle rechtliche Prüfung der eigenen Website-Struktur nicht ersetzen.

Quelle: BVFI24-Blog