bk:office+immo e.K.
Alle Beiträge

8. Mai 2026

Das Hausgeld im Überblick: Was Eigentümer wissen müssen

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte sich nicht nur mit dem Kaufpreis beschäftigen, sondern auch mit den laufenden Kosten der Immobilie. Eine der wichtigsten laufenden Belastungen ist das sogenannte Hausgeld. Viele Käufer unterschätzen diesen Kostenpunkt, obwohl er einen erheblichen Einfluss auf die monatlichen Ausgaben hat. Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt. Mit diesem Geld werden sämtliche laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gedeckt. Die Verwaltung der Immobilie erstellt hierfür einen Wirtschaftsplan, auf dessen Grundlage die Höhe des Hausgelds berechnet wird. Am Ende eines Jahres erfolgt eine genaue Abrechnung, aus der sich Nachzahlungen oder Rückerstattungen ergeben können.

Zum Hausgeld gehören verschiedene Kostenarten, die für den Betrieb und die Instandhaltung eines Mehrfamilienhauses notwendig sind. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Wasser und Abwasser, Heizkosten, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Allgemeinstrom sowie die Pflege von Garten- und Außenanlagen. Auch Hausmeisterdienste, Gebäudereinigung, Versicherungen und Aufzugskosten werden über das Hausgeld finanziert. Zusätzlich enthält das Hausgeld Verwaltungskosten, beispielsweise die Vergütung des Hausverwalters oder Kontoführungsgebühren der Eigentümergemeinschaft. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Instandhaltungsrücklage. Dabei handelt es sich um angesparte Gelder für zukünftige Reparaturen und Modernisierungen, etwa für Dachsanierungen, Fassadenarbeiten oder den Austausch der Heizungsanlage. Eine ausreichend hohe Rücklage ist wichtig, um größere Sonderumlagen für Eigentümer zu vermeiden.

Die Verteilung des Hausgelds erfolgt in der Regel nach den sogenannten Miteigentumsanteilen. Diese richten sich meist nach der Größe der jeweiligen Wohnung im Verhältnis zur Gesamtfläche des Gebäudes. Größere Wohnungen zahlen daher häufig mehr Hausgeld als kleinere Einheiten. Bestimmte Kostenarten, wie Heiz- oder Wasserkosten, können zusätzlich nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Die genaue Verteilung ist in der Teilungserklärung und im Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft geregelt.

Für Vermieter stellt sich häufig die Frage, ob das Hausgeld auf den Mieter umgelegt werden kann. Grundsätzlich gilt, dass nur die umlagefähigen Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeisterkosten, Gartenpflege oder Versicherungen. Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten, Reparaturen oder die Instandhaltungsrücklage. Diese Kosten müssen vom Eigentümer selbst getragen werden. Daher sollten Kapitalanleger beim Kauf einer Eigentumswohnung genau prüfen, wie hoch der nicht umlagefähige Anteil des Hausgelds ist.

Eine transparente und nachvollziehbare Hausgeldabrechnung ist ein wichtiges Zeichen für eine professionelle Verwaltung der Immobilie.

Quelle: BVFI24-Blog