bk:office+immo e.K.
Alle Beiträge

13. Mai 2026

Urteil: Jobcenter darf Mietzahlungen an Verwandte nicht pauschal ablehnen

Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Berlin sorgt für mehr Klarheit bei der Frage, ob Jobcenter Mietkosten übernehmen müssen, wenn Leistungsbeziehende bei Verwandten wohnen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass solche Mietverhältnisse von den Behörden kritisch geprüft und Zahlungen verweigert werden. Das Gericht hat nun deutlich gemacht, unter welchen Voraussetzungen diese Ablehnungen unzulässig sind.

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob zwischen Angehörigen ein „echtes“ Mietverhältnis besteht. Jobcenter argumentieren in solchen Fällen oft, dass Vereinbarungen innerhalb der Familie nicht den üblichen Standards entsprechen und daher nicht ernst gemeint seien. Das Sozialgericht Berlin widersprach dieser pauschalen Einschätzung jedoch klar.

Nach Auffassung des Gerichts ist entscheidend, ob tatsächlich eine ernsthafte Verpflichtung zur Mietzahlung besteht. Es komme nicht darauf an, ob der Mietvertrag formal genauso ausgestaltet ist wie zwischen fremden Dritten. Ein sogenannter „Fremdvergleich“, wie er etwa im Steuerrecht üblich ist, sei hier nicht erforderlich.

Das bedeutet konkret: Auch weniger formale Vereinbarungen können gültig sein. Selbst mündliche Absprachen oder untypische Zahlungsweisen schließen ein anerkennungsfähiges Mietverhältnis nicht aus. Wichtig ist allein, dass die Mietforderung real ist und nicht nur zum Schein besteht.

Im verhandelten Fall hatte das Jobcenter die Übernahme der Unterkunftskosten verweigert, weil Zweifel an der Miethöhe und der Ernsthaftigkeit des Vertrags bestanden. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der betroffenen Person und stellte klar, dass solche Zweifel allein nicht ausreichen, um Leistungen abzulehnen.

Quelle: BVFI24-Blog